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   BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18   

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https://dejure.org/2020,30644
BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18 (https://dejure.org/2020,30644)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2020 - X ZR 96/18 (https://dejure.org/2020,30644)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2020 - X ZR 96/18 (https://dejure.org/2020,30644)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berufung in einem Patentstreit über ein Verfahren und Vorrichtungen zur Umwandlung und Übertragung einer Folge von Datenpaketen mit Hilfe von Datenkompression; Rechtsschutzinteresse des Verletzungsbeklagten auch nach Ablauf der Schutzdauer eines Patents; Keine ...

  • rewis.io

    Datenpaketumwandlung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 81 ; PatG § 116 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    PatG § 81 ; PatG § 116 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de

    Datenpaketumwandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Rechtsschutzinteresses einer Patentverletzungsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1457
  • GRUR 2020, 1284
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZR 128/12

    Patentfähigkeit eines Arretiersystems zum mechanischen Verbinden von Bodenplatten

    Auszug aus BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18
    Die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung ist in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn sich der neue Antrag von einem bereits in erster Instanz gestellten Antrag nur dadurch unterscheidet, dass einzelne der zur erteilten Fassung hinzutretenden Merkmale gestrichen worden sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. März 2014 - X ZR 128/12 Rn. 52).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die erstmals in der Berufungsinstanz geltend gemachte Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung in der Regel gemäß § 116 Abs. 2 PatG zulässig, wenn sich der neue Antrag von einem bereits in erster Instanz gestellten Antrag nur dadurch unterscheidet, dass einzelne der zur erteilten Fassung hinzutretenden Merkmale gestrichen worden sind (BGH, Urteil vom 20. März 2014 - X ZR 128/12 Rn. 52).

  • BGH, 09.09.2010 - Xa ZR 14/10

    Windenergiekonverter

    Auszug aus BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18
    So hat der Bundesgerichtshof ein Rechtsschutzinteresse auch für den Fall bejaht, dass der Patentinhaber eine bereits erhobene Verletzungsklage zurücknimmt, einen Verzicht auf eventuelle Ansprüche aus dem Streitpatent aber ablehnt (BGH, Urteil vom 9. September 2010 - Xa ZR 14/10, GRUR 2010, 1084 Rn. 10 - Windenergiekonverter).
  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Auszug aus BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18
    Ein Rechtsschutzinteresse darf in solchen Fällen nur dann verneint werden, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente; Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, juris Rn. 28 - Signalübertragungssystem).
  • BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18

    Signalübertragungssystem

    Auszug aus BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18
    Ein Rechtsschutzinteresse darf in solchen Fällen nur dann verneint werden, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente; Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, juris Rn. 28 - Signalübertragungssystem).
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 111/13

    Telekommunikationsverbindung - Patentnichtigkeitsverfahren: Hilfsweise

    Auszug aus BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18
    aa) Ein Anlass zur zumindest hilfsweisen beschränkten Verteidigung kann sich daraus ergeben, dass das Patentgericht in seinem nach § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis mitgeteilt hat, dass nach seiner vorläufigen Auffassung der Gegenstand des Streitpatents nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen dürfte (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - X ZR 111/13, GRUR 2016, 365 - Telekommunikationsverbindung; Urteil vom 15. Februar 2018 - X ZR 35/16 Rn. 52).
  • BGH, 15.02.2018 - X ZR 35/16

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Scharnier für eine Tür oder

    Auszug aus BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18
    aa) Ein Anlass zur zumindest hilfsweisen beschränkten Verteidigung kann sich daraus ergeben, dass das Patentgericht in seinem nach § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis mitgeteilt hat, dass nach seiner vorläufigen Auffassung der Gegenstand des Streitpatents nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen dürfte (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2015 - X ZR 111/13, GRUR 2016, 365 - Telekommunikationsverbindung; Urteil vom 15. Februar 2018 - X ZR 35/16 Rn. 52).
  • BGH, 28.06.2022 - X ZR 67/20

    Patentnichtigkeitsverfahren: Umfang der Offenbarung bei einer Patentanmeldung

    Dieser Antrag entspricht im Wesentlichen dem erstinstanzlichen Hilfsantrag 1. Die Streichung von dort ergänzend vorgesehenen Anforderungen führt nicht zur Präklusion (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2020 - X ZR 96/18, GRUR 2020, 1284 Rn. 77 - Datenpaketumwandlung).
  • BGH, 15.03.2022 - X ZR 18/20

    Fahrerlose Transporteinrichtung - Patentnichtigkeitsverfahren: Erfordernis von

    Dies entspricht im Wesentlichen dem erstinstanzlichen Hilfsantrag 1. Die Streichung der dort ergänzend vorgesehenen Anforderung, wonach die Radeinheit (11, 11') gekoppelt sein muss, führt nicht zur Präklusion (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2020 - X ZR 96/18, GRUR 2020, 1284 Rn. 77 - Datenpaketumwandlung).
  • BGH, 28.01.2021 - X ZR 178/18

    Patentstreit um auf orthogonalen Hadamard-basierten Sequenzen mit ausgewählten

    Überdies ist die Änderung sachdienlich, weil es sich dabei um eine Feinkorrektur handelt, die vom Senat ohne nennenswert höheren Aufwand beurteilt werden 1 kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2020 - X ZR 96/18, GRUR 2020, 1284 Rn. 77 f. - Datenpaketumwandlung).
  • BPatG, 05.10.2021 - 3 Ni 31/19
    Daher ist die Nichtigkeitsklage in diesen Fällen nur noch zulässig, soweit der Klagepartei weiterhin ein Rechtsschutzbedürfnis zuzubilligen ist (BGH GRUR 2020, 1047 Rn. 28 - Signalübertragungssystem; GRUR 2020, 1284 Rn. 39 ff. - Datenpaketumwandlung; GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; GRUR 1995, 342f. - Tafelförmige Elemente).
  • BPatG, 26.04.2022 - 7 Ni 28/19
    Eine Verzichtserklärung, die das Rechtsschutzinteresse in der gegebenen Situation hätte entfallen lassen können, hat die Beklagte nicht abgegeben (vgl. BGH GRUR 2020, 1284, Rn. 51 - Datenpaketumwandlung ; GRUR 2010, 1084 - Windenergiekonverter ).
  • BPatG, 06.04.2021 - 7 Ni 28/19
    Eine Verzichtserklärung, die das Rechtsschutzinteresse in der gegebenen Situation hätte entfallen lassen können, hat die Beklagte nicht abgegeben (vgl. BGH GRUR 2020, 1284, Rn. 51 - Datenpaketumwandlung; GRUR 2010, 1084 - Windenergiekonverter).
  • BGH, 18.07.2023 - X ZR 60/21

    Streitpatent betreffend eine Hebevorrichtung

    Ausschlaggebend hierfür ist, dass ein solcher Antrag in der Regel aufgrund des Sachverhalts beurteilt werden kann, der bereits in erster Instanz zur Entscheidung anstand und der deshalb gemäß § 117 PatG und § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auch der Berufungsentscheidung zugrunde zu legen ist (Urteil vom 11. August 2020 - X ZR 96/18, GRUR 2020, 1284 Rn. 77 f. - Datenpaketumwandlung).
  • BPatG, 30.03.2022 - 5 Ni 21/19
    Ein Rechtsschutzinteresse darf in solchen Fällen nur dann verneint werden, wenn eine solche Inanspruchnahme ernstlich nicht mehr in Betracht kommt (BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 f. - Tafelförmige Elemente; BGH, Beschluss vom 13. Juli 2020 - X ZR 90/18, GRUR 2020, 1074 Rn. 28 - Signalübertragungssystem; BGH, Urteil vom 11. August 2020 - X ZR 96/18, GRUR 2020, 1284 Rn. 41 ff.- Datenpaketumwandlung).
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